Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) wird unter anderem ein staatlicher Fördermittelzuschuss zum Einbruchschutz (Programm 455) gewährt. Hierzu ist vorab ein Antragsverfahren zu durchlaufen.
Konditionen:
Für die ersten 1.000 Euro Ihrer Investitionskosten für Einbruchschutzmaßnahmen erhalten Sie einen Zuschuss von 20 %.
Auf jeden weiteren Euro 10 %.
Gerne führen wir solche Schutzmaßnahmen für Sie aus. Dazu zählen beispielsweise
- Austausch von einbruchhemmenden Haustüren, Kellerausgangstüren, Wohnungseingangstüren in Sicherheitsklasse mind. RC2/WK2
- Nachrüstung Fenstersicherheit nach DIN 18104 (Teil 1: aufgeschraubt; Teil 2: verdeckt-/innenliegend).
Gerne hierzu auch weitere Infos in unserer Ausstellung.
Werden Sie aktiv, um vor einem Einbruchversuch geschützt zu sein!

Wir sind als Handwerksbetrieb in den Adressennachweis für Errichterunternehmen mechanischer Sicherungseinrichtungen des Landeskriminalamtes NRW aufgenommen.
Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich über Einbruchschutz kompetent, kostenlos und neutral bei einer (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstelle.